Organisation und Kosten
Schulträger und Organisation
Die FCSW wurde auf dem Boden der Evangelischen Allianz gegründet. Als juristischer Träger wurde der Trägerverein „Freie Christliche Schule Wiesbaden e.V.“ gegründet. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung als oberstes Gremium und der gewählte Vorstand; dieser besteht derzeit aus:
- Vorsitzender: Andreas Zweininger
- Stv. Vorsitzender: Christian Dannat
- Schatzmeister: Thomas Oehmichen
- Schriftführerin: Eva-Maria Kaufmann
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt lt. Freistellungsbescheid des FA Wiesbaden vom 10.08.2016. Die Gesamtleitung der Schule liegt in den Händen von Eva-Maria Kaufmann.
Schulgeld und weitere Kosten
Die FCSW finanziert sich auch aus den Einnahmen des Schulgeldes. Eltern bezahlen für den Unterricht ihrer Kinder einen festgelegten Beitrag nach der folgenden Tabelle (ab 01.08.2010):
1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | |
---|---|---|---|
Eingangstufe | 210,00 € | 120,00 € | frei |
Grundschule | 235,00 € | 140,00 € | frei |
In der Sekundarstufe wird das Schulgeld gestaffelt nach dem zu versteuernden Einkommen der Eltern erhoben. Grundlage ist das vom Finanzamt zuletzt festgestellte zu versteuernde Einkommen beider Eltern.
1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | |
---|---|---|---|
Gesamtbetrag der Einkünfte | |||
bis zu 27.000,00 | 220,00 € | 175,00 € | frei |
bis zu 34.000,00 | 245,00 € | 200,00 € | frei |
bis zu 41.000,00 | 270,00 € | 225,00 € | frei |
bis zu 48.000,00 | 295,00 € | 250,00 € | frei |
ab 48.000,00 | 320,00 € | 275,00 € | frei |
Anmerkungen zum Schulgeld: Das Schulgeld ist steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig in Höhe von 30% der Entgelts, höchstens 5.000 € pro Kind. Einen Anspruch auf Abzugsfähigkeit des Schulgeldes haben Sie, wenn Sie für das Kind/die Kinder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten.
- Die FCSW gleicht bei Veränderungen (z.B. Wechsel der Schulstufe; Zu- oder Abgang von Geschwisterkindern) den Abbuchungsbetrag sofort an. Die Eltern erhalten eine Benachrichtigung über die Zusammensetzung des veränderten Betrages.
- Die FCSW behält es sich vor, das Schulgeld an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Über die Anpassung des Schulgeldes entscheidet der Vorstand. Eine Anpassung ist jeweils zum 01.08. eines jeden Jahres möglich. Die FCSW wird die Eltern bis zum 30.04. des Jahres informieren, in dem das Schulgeld verändert werden soll. Den Erziehungsberechtigten steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht von 4 Wochen nach Zugang des Schreibens zu. Erhält die FCSW keine fristgerechte Nachricht (es gilt die Zustellung), verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch.
- Bei Geschwisterkindern wird die Reihenfolge von der jeweils höchsten besuchten Schulstufe an berechnet.
Kosten der Nachmittagsbetreuung
1 Tag pro Woche = 35,- € pro Monat pro Kind
2 Tage pro Woche = 65,- € pro Monat pro Kind
3 Tage pro Woche = 90,- € pro Monat pro Kind
4 Tage pro Woche = 115,- € pro Monat pro Kind
5 Tage pro Woche = 130,- € pro Monat pro Kind
Die Betreuung wird pro Schulhalbjahr monatlich im Voraus gebucht und umfasst die Monate August-Januar für das erste Halbjahr, Februar- Juli für das 2. Halbjahr, unabhängig von den jeweiligen Ferienterminen.
Die Kündigung der Nachmittagsbetreuung obliegt der vierwöchigen Kündigungsfrist bis Beginn der Ferien vor dem Halbjahresanfang.
Kosten für das Mittagessen:
4,50 €/Mahlzeit;